
Die Verpflichtung zur Lohnabrechnung ist Nebenpflicht des Arbeitgebers. Bei der Lohnabrechnung wird der erzielte Lohn für den entsprechenden Lohnabrechnungszeitraum ermittelt und die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgeführt. Die mit der Lohnabrechnung ermittelten Werte sind vom A...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Abrechnungen_Lohn.htm
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